Kostenlose FFP2-Masken

Ab Dienstag, den 15. Dezember, erhalten Sie als Risikopatient von uns 3 kostenlose FFP2-Masken. Sie können diese bis 6. Januar 2021 bei uns abholen.

Hier können Sie Ihre Masken für 2021 online reservieren!

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind alle Personen ab 60 Jahren. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis zur Abholung mit!

Personen unter 60 mit Vorerkrankungen können ihren Anspruch mit einer „Eigenerklärung“ auf einem Formblatt der Apotheke dokumentieren. Dazu gehören

  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen
  • eine Therapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  • stattgefunden Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft

Personen, die nicht selbst in die Apotheke gehen können, dürfen Angehörige und andere Personen mit einer Vollmacht ausstatten, um die Masken abzuholen.

Weitere Maskenausgabe ab Januar 2021

In einer zweiten und dritten Phase können Sie sich als berechtigte Person jeweils sechs weitere kostenlose FFP2-Masken in unserer Apotheke abholen. Dann allerdings nur mit einem fälschungssicheren Berechtigungsschein, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.

Den ersten Berechtigungsschein können Sie vom 1. Januar bis 28. Februar 2021 einlösen. Den zweiten Berechtigungsschein vom 16. Februar bis 15. April 2021. Als Eigenanteil werden Ihnen jeweils zwei Euro berechnet.

Insgesamt hat also jeder Betroffene Anspruch auf 15 FFP2-Masken.

Hier können Sie die Masken online reservieren!